HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE

Für Menschen, die eine medizinische Versorgung benötigen, können von einem Arzt Leistungen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden. Diese Leistungen werden dann von der Phoenix Pflege GmbH bei der Krankenkasse beantragt.

Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

• An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Kompressionsverbände an- und ablegen
• Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten
• Bereitstellung einer Wochenbox mit gestellten Medikamenten
• Injektionen jeglicher Art, wie z.B. Insulin
• Blutzuckermessung
• Wundversorgungen jeglicher Art
• Versorgung einer PEG
• Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung
• Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 (1) SGB V)
• Unterstützungspflege (§ 37 (1a) SGB V)
• u. v. m.


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